Schadensfall - was ist zu tun?

Verhalten im Schadensfall vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Schadensfälle immer sofort dem Vermieter mitgeteilt werden müssen.
Die Telefonnummer Ihres Vermieter oder der Vermietstation finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Es ist ratsam den Mietvertrag stets bei sich zu führen!
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die Benutzung des Mietwagens gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstößt.
Ohne Schadensmeldung an den Vermieter muss die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht anerkannt werden kann.
Halten Sie im Schadensfall vor Ort folgende Punkte unbedingt ein:> 

  1. umgehend die Mietstation benachrichtigen und mit der Mietstation die weitere Vorgehensweise abstimmen
  2. im Schadensfall immer die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen und sich diesen mit Aktenzeichen aushändigen lassen
  3. bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen

Verhalten nach dem Schadensfall in Deutschland
Zur Erstattung der Selbstbeteiligung* durch den deutschen Veranstalter werden folgende Unterlagen benötigt

  • - Mietvertrag (vor Ort bei Anmietung erhalten)
  • - Schilderung des Unfallhergangs
  • - Schadensmeldung sowie Polizeibericht
  • - Fotos
  • - Kopie der Kreditkartenabrechnung mit der Abbuchung der Selbstbeteiligung/Kaution
  • - Endabrechung des Schadens seitens Vermieters
  • - Ihre Bankverbindung

Nicht erstattet wird z.B. in folgenden Fällen

  • entstandene Schäden, die unter Missachtung der allgemein gültigen Mietbedingungen des Vermieters entstanden sind (z.B. Befahren von unbefestigten Strassen oder unbefestigtem Gelände)
  • Schäden die hervorgerufen wurden durch Fahrten unter Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Ausgeschlossen sind in allen Fällen folgende Kosten

  • Kosten für Zusatzleistungen vom Vermieter (z.B. GPS-Navigationssystem, Kindersitze, etc.)
  • Kosten für Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden oder dabei abhanden kamen
  • Folgekosten wie Kosten für Abschleppen, Hotelübernachtungen oder Telefonkosten

* Vorrausgesetzt es ist ein Tarif mit Vollkaskoversicherung/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung gebucht

Zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2018 von Funtravel Berlin.

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